Seit dem Jahr 2019 sind auf den städtischen Friedhöfen der Stadt Dinslaken Grabumrandungen, sogenannte Einfassungen, zulässig. Diese Einfassungen umgrenzen das Grab und ergeben so mit dem Grabstein zusammen eine harmonische Einheit. Die Grabumrandungen stellen darüber hinaus eine klare Abgrenzung zu den Nachbargräbern dar. Die Einfassungen werden aus demselben Natursteinmaterial wie der Grabstein hergestellt. Es gibt verschiedene Breiten der Einfassungen. Im Regelfall beträgt die Breite ca. 6 cm.